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Nachtragsprüfung im Rahmen der Bauüberwachung
HALBTAGESSEMINAR: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Referent: Dr. Johann Peter Hebel, Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Bei großen und mittleren Bauvorhaben gehören Nachträge mittlerweile zum täglichen Bauablauf. Es wird darüber gestritten, ob den Baubeteiligten überhaupt eine zusätzliche Vergütung zusteht und wie hoch sie ist.
Ziele
Ingenieure und Architekten sollen wissen, ob und in welchem Umfang ihnen für die Nachtragsprüfung eine zusätzliche Vergütung zutseht.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an alle Ingenieure und Architekten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig im Zusammenhang mit der Objektüberwachung oder der Projektsteuerung mit der Prüfung von Nachträgen der übrigen Baubeteiligten zu tun haben.
Inhalte
- Was ist ein Nachtrag? Unterschiedliche "Definitionen" durch Auftraggeber und Auftragnehmer in der Praxis
- Wann liegt tatsächlich eine Nachtragsleistung vor?
- Wie ist der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung des Bauunternehmers zu bestimmen und wie sind Nachtragsleistungen hiervon abzugrenzen?
- Wie ist die Höhe der dem Bauunternehmer für die Nachtragsleistung zustehenden Vergütung zu bestimmen?
- Macht es für die Bearbeitung von Nachträgen einen Unterschied, ob ein BGB-Werkvertrag oder ein VOB-Werkvertrag vorliegt? ·
- Wie gestaltet sich die Nachtragsprüfung in der Praxis?
- In welchem Umfang müssen Auftraggeber an der Nachtragsprüfung mitwirken?
- Wie ist zu verfahren, wenn während der Bauausführung keine Einigung zwischen Auftraggeber und Bauunternehmer über die Nachtragsforderung erreicht werden kann?
- Steht dem Ingenieur oder Architekten für die Nachtragsprüfung ein besonderes Honorar zu und wenn ja, wie hoch ist dieses?
Nutzen
Sie ergänzen Ihr Wissen durch neue Rechtsprechung im Bereich Rechte und Pflichten aus dem Baubereich. Welche Vergütung steht den Ingenieuren und Architekten für die Nachtragsprüfung zu? Praktische Beispiele werden von dem Referenten vorgestellt.
Kosten
€ 170,- inkl. MwSt. Tagungsgetränken und Tagungsunterlagen für VBI-, VUBIC- und BDU-Mitglieder oder UNIT/WVK Berufshaftpflicht-Kunden.
€ 340,- inkl. MwSt. Tagungsgetränken und Tagungsunterlagen für Nichtmitglieder
Sem.-Nr.: 412 Hamburg 30.09.10 Seminar buchen