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Berufshaftpflicht

Die Berufshaftpflicht-Versicherung schützt im Schadenfall nicht nur das Vermögen des Versicherungsnehmers, sondern ist auch eine Gewähr dafür, dass der Geschädigte (z. B. Bauherr) an sein Geld kommt. Der Versicherer übernimmt für Sie die gesamte
Schadensabwicklung: Prüfung der Schadensersatzforderungen, Abwehr von unberechtigten Ansprüchen (Rechtsschutz) und Bezahlung berechtigter Ansprüche. UNIT-Kunden stehen bundesweit Schadenregulierer zur Verfügung, die Sie zusammen mit unserem Team beim Schadenmanagement unterstützen.

 

Als führender Berufshaftpflicht-Fachmakler führen wir für Sie eine bedarfsgerechte, unabhängige Ausschreibung am Versicherungsmarkt durch. In den meisten Fällen können wir hinsichtlich Prämien und Bedingungswerk eines unserer exklusiven UNIT-Konzepte empfehlen, z. B.:

 

Das UNITALLRISK-Berufshaftpflichtkonzept sowie der VBI -Rahmenvertrag bieten folgende wichtige Vorteile:

 

  • Qualifizierte Bedingungen für ein umfassendes Leistungsbild der Beratenden Ingenieure und Architekten
  • Erweiterungen: Generalplaner, SIGEKO, Projektmanagement, Facility-Management, Energie-Contracting
  • Auslandsdeckung nach Recht des jeweiligen Landes möglich 
  • Deckungssummen und Maximierung mit günstigem Preis-Leistungs-Verhältnis
  • ARGE-Tätigkeit: ohne Einschränkung auf eigene Leistungen
  • Umwelthaftpflichtschäden (zivilrechtliche Ansprüche)
  • Öffentlich-rechtliche Ansprüche aus Umweltschadensgesetz mitversichert
  • Erweiterter Versicherungsschutz bei Abweichung von Regeln der Technik: ohne Beschränkung auf Umbau und Sanierung oder gar historische Bauwerke wird Versicherungsschutz geboten, sofern die Abweichungen ausdrücklich mit dem Auftraggeber vereinbart und belegt sind.
  • Überschreiten von Vor- und Kostenanschlägen
  • Rechtsschutz bei Ohnehinkosten
  • Aktive Honorarklage
  • Berufs-Strafrechtsschutz
  • Vertrags- und Honorar-Rechtsschutz versicherbar
  • Zur Minderung des Spätschadenrisikos besteht die Möglichkeit einer unbegrenzten Nachmeldefrist, die auf
    die persönliche gesetzliche Haftpflicht ausscheidender Inhaber abgestimmt werden kann.
  • Gewahrsams- und Obhutsschäden
  • Für Asbestschäden kann bei Bedarf ein Sublimit gewährt werden.
  • Versicherungsschutz bei Diskriminierungsrisiken (AGG)
  • UNITA-JUR.-Netzwerk: Telefonische Rechtsberatung zu Vertrags- und Honorarfragen

 

Fordern Sie mit unserem Online-Formular unverbindlich ein individuelles Angebot an!

 

 

 


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