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Pressemitteilung 29.09.2009

Fachmakler UNIT setzt Innovationen durch   

Berufshaftpflicht: jetzt unbegrenzte Nachmeldefrist möglich

 

Mit Rücksicht auf die Entwicklung des Berufsbildes der Ingenieure und Architekten hat die UNIT Versicherungsmakler GmbH in der Berufshaftpflicht-Versicherung weitere Marktinnovationen durchgesetzt. In dem Bedingungswerk zur UNITALLRISK-Police, das der führende Fachmakler für Ingenieure und Architekten exklusiv mit der Zurich ausgehandelt hat, be­steht nunmehr die Möglichkeit einer unbegrenzten Nachmeldefrist. Zur Minderung des Spätschadenrisikos kann diese Frist auf die persönliche gesetzli­che Haftpflicht ausscheidender Inhaber abgestimmt werden.

 

Für Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik wird UNITALLRISK-Kunden ohne Beschränkung auf Umbau und Sanierung oder gar historische Bauwerke Versicherungsschutz geboten, sofern die Abweichungen ausdrücklich mit dem Auftraggeber vereinbart und belegt sind.

 

Der Versicherungs­schutz wurde zudem auf Ansprüche aus dem Antidiskriminierungsgesetz erweitert und erhält damit eine deutliche Vermögensschadenhaftpflicht-Komponente. Für Asbestschäden kann bei Bedarf ein Sublimit gewährt werden. Bei bestehenden UNITALLRISK-Verträgen können diese Verbesserungen gegen geringe Prämienzuschläge gewährleistet werden.

 

Eine Übersicht über die wichtigsten aktuellen Vorteile/Alleinstellungs­merkmale erhalten Sie über die UNIT-Zentrale in Mülheim an der Ruhr, Tel. 0208 7006-3800

 

 

 


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