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Forderungsmanagement

Auf schlechte Zahlungsmoral haben wir die passende Antwort.

 

Haben Sie auch immer wieder Ärger mit Auftraggebern, die Ihre Honorare nicht vereinbarungsgemäß zahlen? Dann nutzen Sie doch unsere Unterstützung in der gesamten Bandbreite Ihres Forderungsmanagements:

 

  • Mahnservice: In den meisten Fällen hilft schon das Schreiben eines Anwalts, um Ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen und Ihre Auftraggeber zur Zahlung zu bewegen. Über eine kooperierende Kanzlei, die DWP Silling Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, bieten wir Ihnen einen solchen Mahn-Service an. Gegen eine Schutzgebühr von 50 Euro (zzgl. USt.) verfasst die DWP für Sie ein erstes anwaltliches Mahnschreiben. Im Service inbegriffen ist eine vorherige summarische Prüfung von Forderungshöhe, Fristen und Fälligkeit. 
     
  • Inkasso und Mahnverfahren: Für Sie übernimmt eine kooperierende Kanzlei, die DWP Rechtsanwalts AG, das Inkasso-, das vorgerichtliche und das gerichtliche Mahnverfahren.
     
  • Prozessfinanzierung: Unser Kooperationspartner PROXX AG ist Ihre Antwort auf die schlechte Zahlungsmoral im Bauwesen. Führen Sie Prozesse um Ihr Honorar ohne eigenes Prozesskostenrisiko. Gegen Erfolgsbeteiligung finanziert die PROXX AG sämtliche Verfahrenskosten. PROXX zahlt u. a. für Rechtsanwälte, Gericht und Gutachter, die oft mehr als 50 Prozent des Streitwerts ausmachen. Dafür erhält die PROXX AG eine Beteiligung an Ihrer Forderung, falls die Klage erfolgreich ist. Geht der Prozess verloren, trägt die PROXX AG die gesamten Kosten. Oft schreckt allein die Einschaltung des (finanz-)starken Partners PROXX AG die Gegenpartei von einem Prozess ab und wir können einen vorteilhaften Vergleich für Sie aushandeln. Gerne vermitteln wir Ihnen auch geeignete Spezialanwälte und (HOAI-) Sachverständige.

     

    Haben Sie Interesse? Rufen Sie die PROXX AG an! Tel.: 0221 430967-1 (Fax: -2).
     

  • Vertrags- und Honorarrechtsschutz: In Kombination mit der Berufshaftpflicht versichern wir die Kosten von Honorar- und Vertragsauseinandersetzungen um eigene und gegnerische Ansprüche aus Ihrer beruflichen Tätigkeit (mehr unter UNITALLRISK ).
     
  • Forderungsausfall-Versicherung: Alle Gerichtsurteile und Vollstreckungstitel helfen leider nichts, wenn der Auftraggeber zahlungsunfähig ist. Der einzige Schutz bei Insolvenz des Auftraggebers ist die vorherige Absicherung der Honorarforderung über eine Kreditversicherung. Rufen Sie uns an! 

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