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Betriebliche Altersversorgung

Der Königsweg zur Rente führt über die Firma!

Alle Arbeitnehmer haben seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung per Gehaltsumwandlung. Der Arbeitgeber kann den Durchführungsweg vorgeben, der bei geringem Verwaltungsaufwand den Mitarbeitern die meisten Vorteile bietet. Um Ihren Lebensstandard im Rentenalter halten zu können, müssen Sie als Angestellter eine Versorgungslücke von über 30 Prozent zu Ihrem letzten Nettogehalt schließen. Daran ändern auch "Riester"- oder "Rürup-Rente" nichts, die nur die Senkungen des Rentenniveaus bzw. die neue Besteuerung der Renten ausgleichen sollen. Die betriebliche Altersversorgung stellt dagegen einen idealen zusätzlichen Baustein für Ihre Altersvorsorge dar! 

 

Per Gehaltsumwandlung Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen!
Je nach individuellem Steuer- und Beitragssatz machen 100 Euro Gehaltsumwandlung netto nur ca. 45 bis 60 Euro aus. Wenn die Vermögenswirksamen Leistungen eingesetzt werden, ändert sich am Netto sogar gar nichts. Neben den Steuern entfallen die Beiträge zur Sozialversicherung - diese staatliche Förderung wurde dauerhaft verlängert! Das summiert sich! Schon wenn monatlich 100 Euro umgewandelt werden, kann die Summe der gesparten Sozialversicherungsbeiträge pro Mitarbeiter pro Jahr über 200 Euro betragen.

 

UNITA: Ihr Partner für die Versorgungsberatung - Verbandsrahmenverträge

Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir den besten bAV-Durchführungsweg für Ihr Unternehmen. Für die individuelle Beratung Ihrer Mitarbeiter nehmen wir uns Zeit. Auch für Ihre persönliche Absicherung als Geschäftsführer oder Gesellschafter, Arbeitszeitkonten oder auch Insolvenzsicherung von Altersteilzeitmodellen haben wir Experten.
VBI, BDB, BDLA und BFSI sowie die Ingenieurkammern in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen haben Rahmenverträge mit uns geschlossen. Bei der Ausgestaltung wurde darauf geachtet, dass möglichst wenig Verwaltungsaufwand und -kosten entstehen. Machen Sie von diesem exklusiven Angebot Ihrer Berufsorganisationen Gebrauch - rufen Sie uns an!

 

Die Betriebsrente gemäß Alterseinkünftegesetz

Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die nachgelagerte Besteuerung auch für die betriebliche Altersversorgung eingeführt. Seit Jahresbeginn 2005 gelten für Direktversicherung, Pensionskassen und Pensionsfonds deshalb neue Steuerregelungen.

Nach § 3, 63 EstG sind die Beiträge in Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung für den Arbeitnehmer zunächst steuerfrei. Insgesamt kann jeder Arbeitnehmer rund 4.300 Euro im Jahr lohnsteuerfrei zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung über Direktversicherungen/ Pensionskassen nutzen. Für die Unterstützungskasse gilt diese Höchstgrenze nicht. In der Auszahlungsphase werden die betrieblichen Renten wie alle anderen Alterseinkünfte versteuert.

 

Arbeitgeberwechsel - kein Problem!

Wird die bAV durch Gehaltsumwandlung finanziert, ist die Anwartschaft sofort unverfallbar. Das unwiderrufliche Bezugsrecht stellt sicher, dass Ihr Anspruch auch bei einem Arbeitgeberwechsel erhalten bleibt. Damit die Betriebsrente im Verlauf eines Berufslebens bei verschiedenen Arbeitgebern nicht zum Flickenteppich für den Arbeitnehmer wird, hat der Gesetzgeber für neue Zusagen (ab 2005) das Recht auf Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber geschaffen.  Sie können Ihre Betriebsrenten-Versicherung  auch aus eigenen Mitteln fortführen oder beitragsfrei stellen.

  

Ihre Vorteile als Arbeitnehmer

  • Aufbau einer Altersvorsorge aus dem Bruttoeinkommen mit Steuervorteilen
  • Sozialversicherungsersparnis während der  Ansparzeit
  • Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung möglich
  • Hinterbliebenenabsicherung möglich
  • Ansprüche von Beginn an unverfallbar
  • Arbeitgeberwechsel unproblematisch
  • Wahl zwischen Rente und Kapitalauszahlung

Ihre Vorteile als Arbeitgeber

  • Reduzierung der Lohnnebenkosten 
  • Kaum Verwaltungsaufwand
  • Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs der Arbeitnehmer auf Gehaltsumwandlung
  • Mitarbeiterbindung und Motivation
  • Bilanzneutral, keine Rückstellungen
  • Kostengünstige Variante der Gehaltserhöhung

Direktversicherung/Pensionskasse

Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung zu Gunsten des Angestellten oder angestellten Geschäftsführers ab. Die fälligen Beiträge werden aus dem Bruttolohn umgewandelt. Die spätere Versicherungsleistung wird allein an den Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebene ausgezahlt.  Steuer- und Sozialabgabenfrei können Beiträge in Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze umgewandelt  werden. Zusätzlich können weitere 1.800 Euro über eine Direktversicherung umgewandelt werden, die dann aber sozialabgabenpflichtig sind.

 

Wer mehr sparen will: die Unterstützungskasse

Mehr als 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei ansparen können Sie über den bewährten Durchführungsweg Unterstützungskasse. Der Arbeitgeber tritt der U-Kasse bei und vereinbart mit den Angestellten eine Gehaltsumwandlung. Der umgewandelte Teil des Bruttogehalts wird vom Arbeitgeber an die U-Kasse abgeführt. Die U-Kasse sagt den Mitarbeitern eine Betriebsrente oder Einmalzahlung im Alter zu und finanziert die zugesagten Leistungen über eine Rückdeckungsversicherung. Für die Übernahme der gesamten Verwaltungsarbeit wird dem Arbeitgeber nur eine geringe Gebühr berechnet. Bei Erreichen des 65. Lebensjahres zahlt die Unterstützungskasse die zugesagten Leistungen direkt an die Angestellten. Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers sichert der Pensions-Sicherungs-Verein bis zu bestimmten Höchstgrenzen alle unverfallbaren Anwartschaften und Ansprüche im Rahmen der U-Kasse.


Gleiches Netto - doppelte Vorsorge! Setzen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen ein!

Vermögenswirksame Leistungen (VL) belasten Ihr Nettogehalt! Für VL fallen Steuern und Sozialabgaben an. Das reduziert am Monatsende Ihr Nettogehalt. Wenn Sie den VL-Betrag (bis zu 40 € im Monat) in eine betriebliche Altersvorsorge investieren, sparen Sie für diesen Betrag die Steuern und bis Ende 2008 auch die Sozialversicherungsabgaben. Bei unverändert hohem Nettogehalt kann mit Hilfe der gesetzlichen Förderung doppelt so viel und mehr in Ihre Altersversorgung fließen als über VL.

Beispiel: Einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder kostet die VL-Anlage monatlich 22 Euro. Berücksichtigt man Steuern und Abgaben, entspricht das 50 Euro brutto. Diese Summe können Sie monatlich in die bAV einzahlen, ohne dass sich Ihr aktuelles Monatsgehalt verändert. Zusammen mit den 40 Euro VL ergibt das ganze 90 Euro für Ihre Altersversorgung.

 


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