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Basisrente mit Berufsunfähigkeits-Ergänzungsversicherung
Freiberufler können das Existenzrisiko Berufsunfähigkeit jetzt mit staatlicher Förderung über eine Basisrente absichern und eine hohe Zusatz-Altersrente ansparen! (Angestellten empfehlen wir die Absicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung )
50 % berufsunfähig - 100 % Rente!
Als Mitglied des Versorgungswerks Ihrer Ingenieur-/ Architektenkammer genießen Sie bei der Altersvorsorge viele Vorteile. Aber Vorsicht: beim Existenzrisiko Berufsunfähigkeit werden Sie satzungsgemäß i. d. R. nur dann entschädigt, wenn Sie voraussichtlich auf Dauer keine berufliche Aufgabe eines Architekten oder Ingenieurs mehr ausüben können. Für die Rentengewährung wird meist vorausgesetzt, dass die Antragsteller entweder ihr Büro schließen oder ihren Arbeitsplatz aufgeben. Eine teilweise Berufsunfähigkeit führt in keinem Versorgungswerk zur Zahlung einer auskömmlichen Rente.
Lücke im Versorgungswerk schließen!
Für Sie bieten wir jetzt ein neues Vorsorgekonzept an, das diese Lücke schließt. Mit vereinfachter Gesundheitsprüfung (nur 5 Fragen, kein Arztbesuch) können Sie Ihre 50-prozentige Berufsunfähigkeit absichern - und zugleich mit staatlicher Förderung eine hohe Zusatzrente ansparen.
Ihre Vorteile im Überblick:
- volle Rente ab 50-prozentiger Berufsunfähigkeit
- Maximale Sicherheit: hohe garantierte Altersrente
- Hohe Renditechancen
- Attraktive Steuervorteile: kostenneutral absichern!
- Hinterbliebenenschutz
Staatlich geförderte Altersvorsorge
Die neue Berufsunfähigkeits-Ergänzungsversicherung der UNIT ist über zwei Rahmenverträge als Basisrente ausgestaltet. Dieser Durchführungsweg sichert Ihnen die Steuervorteile des Alterseinkünftegesetzes, das seit Januar 2005 auch Freiberuflern bei der Altersvorsorge einen attraktiven Steuerbonus einräumt.
Rahmenvertrag mit der Zurich exklusiv für Mitglieder des BDB | Rahmenvertrag mit der AXA für Mitglieder | |
Leistung bei Berufsunfähigkeit Schon ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 % erhalten Sie die versicherten Leistungen, d. h. auch wenn Sie Ihren Beruf eingeschränkt weiter ausüben oder Versorgungsleistungen von Ihrem Versorgungswerk beziehen. Der Einschluss der BUZ-Beitragsbefreiung ist obligatorisch. Die maximale monatliche BUZ-Rente beträgt inklusive Bonus 750,00 Euro. Die BUZ-Rente darf unter Berücksichtigung der Vorversicherungen maximal 60% des Bruttoarbeitseinkommens betragen. | Leistung bei Berufsunfähigkeit Schon ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 % erhalten Sie die versicherten Leistungen, d. h. auch wenn Sie Ihren Beruf eingeschränkt weiter ausüben oder Versorgungsleistungen von Ihrem Versorgungswerk beziehen. Wenn Sie bis zum Alter von 65 Jahren berufsunfähig werden, sind Sie, solange die vertragsmäßig vereinbarte Berufsunfähigkeit fortbesteht, von der Beitragszahlung befreit. Der Versicherer übernimmt für Sie die Beitragszahlung des gesamten Vertrages und Sie erhalten zum vereinbarten Zeitpunkt Ihre volle Versicherungsleistung aus der Altersrenten-Versicherung. | |
Leistungen der Altersvorsorge Für den Erlebensfall können Sie aus verschiedenen Garantiemodellen wählen. Dabei bewegen sich zwischen einer hohen Garantie mit geringeren Chancen an den Kapitalmärkten und einer reinen Fondsanlage - ohne Garantien mit größeren Chancen auf Gewinne aus den von Ihnen ausgewählten Fonds. Bei Erleben des Rentenbeginns wird eine bei Vertragsabschluss garantierte monatliche Rente je 10.000 Euro Vertragsguthaben lebenslang gezahlt.
| Leistungen der Altersvorsorge Bei Erleben des Rentenbeginns wird die versicherte monatliche Rente lebenslang gezahlt:
Das aus der Werbung bekannte Produkt "TwinStar" unseres Rahmenvertragspartners AXA kombiniert eine der höchsten garantierten Renten mit einer Top-Rendite. Ihr Kapitalanlage-Depot wird von Experten sicherheitsorientiert verwaltet. | |
Bei Tod vor Rentenbeginn wird dem bzw. den von Ihnen bestimmten Berechtigten eine lebenslange Rente aus dem vorhandenen Vertragsguthaben gezahlt. Sie haben auch die Möglichkeit, ein Mindesthinterbliebenenkapital zu vereinbaren. Bei Tod nach Rentenbeginn wird innerhalb der vereinbarten Dauer der Hinterbliebenenleistung aus dem noch vorhandenen Vertragsguthaben eine lebenslange Rente gezahlt. | Leistungen im Todesfall Bei Tod vor Rentenbeginn wird dem bzw. den von Ihnen bestimmten berechtigten Hinterbliebenen eine Rente aus dem Investmentvermögen gezahlt. Bei Tod nach Rentenbeginn wird die Beitragssumme zur GarantieRente abzüglich bereits gezahlter Renten verrentet. InvestmentRente: Verrentung des Guthabens zu Beginn der Rente abzüglich bereits gezahlter Renten. | |
| Berechnen Sie hier Ihre staatlich geförderte AXA-Basisrente mit Berufsunfähigkeitsschutz!
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Kollektivrahmenverträge
Die neue Berufsunfähigkeits-Ergänzungsversicherung ist gemäß Rahmenvertrag mit der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG exklusiv den Mitgliedern des BDB Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure vorbehalten. Ein weiterer Rahmenvertrag mit der AXA bietet Mitgliedern des Verbands Beratender Ingenieure VBI Sonderkonditionen. Über Voraussetzungen und Modalitäten der Mitgliedschaften informieren wir Sie gern.
Berufsunfähigkeit: 1.000 Euro Rente mit nur drei Gesundheitsfragen sichern
Zur Absicherung des Existenzrisikos Berufsunfähigkeit haben wir für Sie mit hervorragend bewerteten Versicherern ein Konzept entwickelt, mit dem Sie zu günstigen Gruppenkonditionen auch Familienmitglieder versichern können. Für eine Zusatzrente von 1.000 Euro müssen Sie nur drei (!) statt wie üblich 15 Gesundheitsfragen beantworten. Davon bezieht sich die erste auf Erkrankungen in den zurückliegenden zwei Jahren und bestehende gesundheitliche Einschränkungen, die zweite auf schwere Erkrankungen und die dritte auf vorherige Anträge auf Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Wenn Sie uns das Kontaktformular mit Betreff "BU 1000 Euro" senden, erhalten Sie umgehend ein Angebotsformular.
Sichern Sie jetzt Ihre Kinder günstig gegen Schul-/Berufsunfähigkeit ab!
Sicherlich haben Sie sich selbst gut gegen Berufsunfähigkeit abgesichert zumindest bei Berufsaufgabe leistet ja auch das Versorgungswerk. Was aber ist mit Ihren Kindern? Unfälle und Erkrankungen, ja schon Zeckenbisse können zu schweren Folgeschäden führen, die das Aus in Schule, Studium und Beruf bedeuten können. Gesetzlich versichert sind junge Menschen bei Invalidität, Berufs- oder Schulunfähigkeit aber nicht - lediglich bei Unfällen auf dem Weg zur Schule/Uni. Einige Versicherungsgesellschaften haben jetzt auf dieses Problem reagiert und bieten Schutz für Kinder ab dem 5. Lebensjahr zu sehr günstigen Beiträgen. Beispiel: Sie vereinbaren 500 Euro Monatsrente für den Fall, dass Ihr Kind für voraussichtlich mindestens sechs Monate außerstande sein wird, an einem regulären Schulunterricht oder Studium teilzunehmen. Die Versicherung zahlt die Rente, solange die Erwerbsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit andauert, längstens bis zum Ende der vereinbarten Versicherungsdauer (z. B. bis zum 67. Lebensjahr).
Wünschen Sie ein Angebot? Dann senden Sie uns das Kontaktformular mit Betreff "Schulunfähigkeit" und dem Geburtsdatum Ihres Kindes zu.