Impressum

Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG

UNIT Versicherungsmakler GmbH
Luxemburger Allee 4
45481 Mülheim an der Ruhr
Deutschland

Tel: +49 (208) 7006-3800
Fax +49 (208) 7006-3790
E-Mail: unit@unita.de

Geschäftsführer / gesetzliche Vertreter: Marcel Armon, Dirk Oster
Für die Website verantwortlicher Geschäftsführer i. S. d. §18 Abs. 2 MStV: Dirk Oster, Luxemburger Allee 4, 45481 Mülheim
Redaktion der Website: Jochen Scholl, M. A.

Handelregister-Nr.: Amtsgericht Duisburg, HRB 20885

Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 118514260

Seit 1. Januar 2006 gehört die UNIT Versicherungsmakler GmbH zur Aon-Gruppe Deutschland.

Erstinformation gemäß § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung ("Statusinformation"):

Die UNIT Versicherungsmakler GmbH ist zugelassen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung.
Zuständige Erlaubnisbehörde: Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim/Ruhr, Oberhausen zu Essen (Am Waldthausenpark 2, 45117 Essen , Tel : 0201 1892-0, Fax:  0201 1892-172,  E-Mail: ihkessen@essen.ihk.de , Internet: www.essen.ihk24.de)
Register-Nummer: D-BT8W-5VTB3-96
Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK - Breite Straße 29, 10178 Berlin,  Tel.: 0180-600-585-0 - 14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42 Cent/Min. bzw. max. 60 Cent/Min. je Anruf aus dem Mobilfunknetz)
Das Register ist außerdem im Internet einsehbar unter www.vermittlerregister.info
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung und Vermittlung an. Die Vergütung – Courtage – für  unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewöhnlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung bzw. des Honorars verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte, bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist. Unser Unternehmen bietet neben der Versicherungsberatung, -vermittlung und -betreuung auch kaufmännische Dienste für Kunden an, die diese direkt bezahlen. Des Weiteren können wir individuelle Dienstleistungen für Versicherer oder Risikoträger anbieten, welche mit oder ohne Zusammenhang zu vermittelten Versicherungsverträgen erbracht werden und erhalten hierfür eine gesonderte Vergütung.
Die UNIT Versicherungsmakler GmbH hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.
Kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital der UNIT Versicherungsmakler GmbH.
Schlichtungsstellen: s. u.

Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO): Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.

Berufsrechtliche Regelungen:

  • § 34 d Gewerbeordnung
  • §§ 59-67 VVG
  • VersVermV

Kontakt bei Fragen zum Datenschutz (siehe auch Datenschutzerklärung):

Aon-Gruppe in Deutschland

Datenschutzbeauftragter
Caffamacherreihe 16
20355 Hamburg
E-Mail: datenschutz[at]aon.de

Bildnachweis

Die Rechte für die Bildmotive sind von Aon erworben.

Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung

Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 5, Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Artikel 3 Absatz 2 der Transparenz-Verordnung (Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken)
Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen.Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bieten wir ggf. nicht an. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für uns erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen dazu kann der Kunde uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Artikel 4 Abs. 5 Transparenz-Verordnung (nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Versicherer) berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich. Zur Zeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Versicherer zu Ihren Unternehmen lediglich bedingt erfolgen

Artikel 5 Abs. 1 Transparenz-Verordnung (Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken)
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.

Artikel 6 Abs. 2 Transparenz-Verordnung (Transparenz bei der Berücksichti-gung von Nachhaltigkeitsrisiken) Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester- und Basisrenten bzw. bAV werden die Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, in dem die vorvertraglichen Informationen der Versicherer verwendet werden. Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, wird dieses Produkt vorrangig empfohlen.

 

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Homepage die Sprachform des generischen Maskulinums verwendet. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Dies soll
keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen.

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