Projektspezifische Berufshaftpflichtversicherung

Objektversicherung

Exponierte Risiken brauchen besonderen Schutz

(Einzel-)Objektversicherungen sind eine Variante der Berufshaftpflichtversicherung, die in der Praxis von Generalplanern, ARGE-Partnern bzw. deren Auftraggebern bevorzugt wird, um den Versicherungsschutz für alle beteiligten Planer zu vereinheitlichen und projektbezogen höhere Deckungssummen zu vereinbaren. Mit einer (Einzel-)Objektversicherung können aber auch alle durch ein Planungsunternehmen übernommenen Leistungsbilder/-phasen bei einem Projekt bedarfsgerecht in einer Police versichert werden. Wir schreiben den Versicherungsschutz mit entsprechend detaillierten Informationen zum Projekt für Sie aus, Sie profitieren bei den Prämiensätzen von unseren guten Kontakten zu allen deutschen Berufshaftpflichtversicherern.

  • Versichern Sie alle Ihre Planungsleistungen bei einem Projekt in einem gesonderten Vertrag
  • Versichern Sie alle Planungsbüros eines Projekts in einem Vertrag
  • Laufzeit projektspezifisch
  • Von uns empfohlen bei ARGE!

Beratungsbedarf: "Nullstellung" oder Honorare doppelt melden?

Dipl.-Vw. Wolfgang Reiss, selbständiger Kundenberater
Wolfgang Reiss

„Wenn Objektversicherungen von Auftraggebern vorgegeben werden, werden wir oft gefragt, ob die bei dem versicherten Projekt erzielten Honorare auch noch bei der jährlichen Abfrage zur Prämienregulierung gemeldet werden müssen (siehe dazu Hinweis unten). Ob es sinnvoll ist, ein Projekt aus dem Schutz des Jahresvertrags „herauszunehmen“, sollte wohlüberlegt sein. Kommt es zu einem Schaden, der die Deckungssumme der Objektversicherung übersteigt, könnte es eine Existenzfrage sein, ob die Jahresversicherung noch zur Verfügung steht oder nicht. Lassen Sie uns das gemeinsam abwägen."

Jahreshonorarumsatzsumme vollständig melden!

Jeder Versicherungsnehmer hat zunächst seine Jahreshonorarumsatzsumme vollständig zum durchlaufenden Vertrag zu melden - also inklusive der über Objekt- oder Baukombi-Versicherungen versicherten Projekte. Ansonsten könnten vom Versicherer Sanktionen in Form von Strafgeldern erhoben werden (z.B. eine zweimalige Jahresprämie). Kommen Sie auf Ihren Kundenberater zu, sobald Sie zum Eintritt in eine Objektversicherung aufgefordert werden, jedenfalls vor Beginn Ihrer Leistungen für das entsprechende Projekt. Zu diesem Zeitpunkt gilt es abzustimmen, ob das Projekt im Jahresvertrag „nullgestellt“ wird oder ob eine Subsidiärdeckung mit geringen Prämiensätzen von uns mit dem Versicherer verhandelt werden soll. Beide Fälle müssen sauber in der Police dokumentiert werden. Diese Frage liegt aber nicht allein in der Entscheidungsgewalt der Planungsbüros, sondern diesbezüglich sind entsprechende Bedingungen des jeweiligen Versicherers im durchlaufenden Vertrag zu beachten. So bedarf es, um sich vor Regress des Objektversicherers in den Jahresvertrag zu schützen, vertraglicher Regelungen im Hinblick auf das Verhältnis von Objekt- zu Jahresversicherung. Die führenden deutschen Versicherer handhaben diese Thematik durchaus unterschiedlich, für unsere Kunden gelten diesbezüglich zum Teil Sonderbedingungen.

Wir haben zu diesem Thema ein Spotlight erstellt, das Sie hier anfordern können.

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